Rechtsanwalt Helge Würker

Foto Anwalt Würker

Fachanwalt für Verkehrs­recht

Als Fachanwalt für Verkehrs­recht liegt der Haupttätig­keits­schwerpunkt von Rechts­anwalt Würker in der Betreuung und Vertretung von verkehrs­rechtlichen Mandaten. Diese sind im Wesent­lichen in vier Bereiche unterteilt. Diese sind die Unfall­schaden­regulierung, Bußgeld- und Verkehrs­strafverfahren, das Verkehrs­verwaltungsrecht und Streitig­keiten im Zusammenhang mit Fahrzeug­käufen und –verkäufen.

Unfallschadenregulierung

Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Nach einem unverschuldeten Unfall haben deshalb in der Regel auch einen Anspruch auf einen Anwalt. Rechtsanwalt Würker berät und vertritt Mandanten nach Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Diese Ansprüche betreffen sowohl Sach- als auch Personenschäden.

Bei Sachschäden arbeitet Rechtsanwalt Würker auch mit Kfz-Sachverständigen und Kfz-Werkstätten eng zusammen, um die Ansprüche der/des Geschädigten so effektiv, umfassend und auch schnell wie möglich durchzusetzen. Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Hierbei haben Sie ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Sie haben einen Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (wie bspw. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

Wurden Sie bei einem unverschuldeten Unfall als Autofahrer, Insasse oder als Fußgänger oder Radfahrer verletzt, hilft Ihnen Rechtsanwalt Würker bei der Durchsetzung Ihres Personenschadens. Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. Sie haben Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Ebenso sind Heilbehandlungskosten und Fahrtkosten zu den Behandlungen zu ersetzen. Diese Schadensersatzansprüche werden von Rechtsanwalt Würker geprüft und von der gegnerischen Versicherung gefordert.

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.

Aber auch im Falle einer Mithaftung steht Ihnen Rechtsanwalt Würker mit Rat und Hilfe zur Seite. Trifft Sie am Unfall eine Mitschuld, dann prüfen wir für Sie mögliche Ansprüche nach dem Quotenvorrecht unter Einbeziehung Ihrer Vollkaskoversicherung.

Bußgeld- und Strafverfahren

Waren Sie zu schnell, sind zu dicht aufgefahren oder war die Ampel doch schon Rot und haben Sie deshalb einen Bußgeldbescheid erhalten, dann ist der Rat eines Anwaltes empfehlenswert. Rechtsanwalt Würker übernimmt die Vertretung und Verteidigung in diesen sogenannten Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren). Ebenso berät und vertritt Rechtsanwalt Würker Mandanten in Verkehrsstrafverfahren. Werden Sie beschuldigt eine Unfallflucht begangen oder betrunken oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt zu haben, dann ist der Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht unbedingt zu empfehlen. Auch hier kann Rechtsanwalt Würker der richtige Ansprechpartner für Sie sein.

Bei der Bearbeitung dieser Mandate greifen wir auf die Unterstützung von Sachverständigen für Unfallanalyse bzw. Medizinern zurück, um die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung zu prüfen und eine effektive, zielorientierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnissachen)

Sobald ein Kraftfahrer 8 Punkte und mehr in seinem Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen hat, führt dies automatisch zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese kann dann erst sechs Monate später und nach erfolgreicher Teilnahme an einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU – oder im Volksmund: Depperlestest) wiedererteilt werden. Wurde die Fahrerlaubnis nach einer Verkehrsstraftat durch ein Gericht oder wegen des Verdachtes fehlender Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, ist auch hier anwaltlicher Rat empfehlenswert. Rechtsanwalt Würker berät und vertritt ebenfalls Mandanten, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die sich entweder gegen diese Entziehung wehren wollen oder aber bei der Wiedererteilung auf Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde stoßen.

Hier arbeitet Rechtsanwalt Würker auch mit erfahrenden Verkehrspsychologen zusammen, um die Mandanten bestmöglich zu unterstützen und auf eine mögliche MPU vorzubereiten.

Gewährleistung und Autokauf

Wurde ein Unfallschaden verschwiegen oder ist ein sonstiger Mangel an neuen oder neuen gebrauchten Fahrzeug zu Tage getreten, muss guter Rat nicht immer teuer sein. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Würker auch die Interessen von Mandanten bei Streitigkeiten bei bzw. nach Kauf oder Leasing eines Auto, Motorrades oder eines sonstigen Fahrzeugs.

Auch in diesen Bereichen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen.

Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

Weitere Tätigkeits- und Interessen­schwerpunkte von Rechtsanwalt Würker sind das Transportrecht sowie das Miet- und Wohneigentumsrecht. Aber auch bei Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Würker gern zur Verfügung.

Zur Person:

Rechtsanwalt Würker studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen von 1993 - 1998. Im Anschluss Referen­dariat und das 2. Staats­examen Ende 2000. Seit Februar 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Seit 2008 auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im Jahr 2008 schloss sich Rechtsanwalt Würker der Kanzlei Stern-Hübner-Dries an und wurde 2009 Mitgesellschafter und ab 2012 Partner der Rechtsanwälte Stern-Hübner -Dries -Würker Partnerschaft.

Seine fachliche Qualifikation erlangte Rechtsanwalt Würker durch seine Tätigkeiten in der Kanzlei Dr. Uebelein & Kollegen, Nürnberg sowie bei Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm, Nürnberg. Er kann dabei auf eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl von bearbeiteten Fällen aus den Bereichen des Verkehrszivil- und des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsrecht zurückgreifen. Selbstverständlich geht mit der Qualifikation zum Fachanwalt eine stetige Fortbildung einher, so dass eine fachlich qualifizierte Interessenvertretung in diesem Rechtsgebiet durch Rechtsanwalt Würker gewährleistet ist.

Rechtsanwalt Würker ist Mitglied im Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte VdVKA.