Rechtsanwalt Michael Stern
Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht, Familienrecht und Allgemeines Zivilrecht
Bei Rechtsanwalt Stern liegen die Tätigkeitsschwerpunkte seit über 20 Jahren in den Bereichen Arbeits-, Familien- sowie Allgemeines Zivilrecht.
Arbeitsrecht
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Stern umfasst hier insbesondere die Problematiken Abmahnung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung sowie betriebsbedingte Kündigung. Gerade in Konfliktsituationen mit Ihrem Arbeitgeber ist eine kompetente Interessenvertretung für Sie unerlässlich. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die Prüfung und Geltendmachung einer angemessenen Abfindung. Ebenso bedarf es anwaltlicher Unterstützung bei der Überprüfung von Aufhebungsvereinbarungen. Derartige Vereinbarungen sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben, da im Nachhinein meist ein Abänderung nicht mehr möglich ist. Schlussendlich ist auch ein ordentlichen Zeugnis für das weitere Berufsleben von wesentlicher Bedeutung.
In diesen Problemstellungen bietet Rechtsanwalt Stern sowohl im Rahmen von außergerichtlichen Auseinandersetzungen wie auch erforderlichenfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren professionelle Unterstützung.
Familienrecht
Hier umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Stern, über die häufigen Fragen von Ehescheidung, Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt hinaus auch speziellere Problematiken des Familienrechts, wie beispielsweise Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der elterlichen Sorge oder bezüglich des Umgangs minderjähriger Kinder. Gerade in derartigen Angelegenheiten ist ein schnelles und effizientes Handeln zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche von hoher Wichtigkeit.
Da Rechtsschutzversicherungen in derartigen Fällen häufig nicht eintrittspflichtig sind, kann Rechtsanwalt Stern, im Rahmen gerichtlicher Verfahren, für Sie gegebenenfalls die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, so werden die Verfahrenskosten – Gerichts- und eigene Anwaltskosten, nicht: die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes – ganz oder teilweise zunächst von der Staatskasse übernommen.
Allgemeines Zivilrecht
Dieser Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Stern umfasst neben vertraglichen Ansprüchen wie beispielsweise Fragen der Gewährleistung bei Kaufverträgen oder im Rahmen von erbrachten Handwerksleistungen, auch insbesondere den Bereich des gewerblichen- und Wohnraummietrechts.
Zur Person:
Rechtsanwalt Stern absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg von 1988 bis 1993. Er legte das 1. Juristische Staatsexamen dort und, im Anschluss an das Referendariat das 2. Staatsexamen Mitte 1996 beim Oberlandesgericht Nürnberg ab. Seitdem ist er als Rechtsanwalt tätig, wobei er im selben Jahr die nach verschiedenen Umfirmierungen und Gesellschafterwechseln, in heutiger Form als Partnerschaftsgesellschaft bestehende Anwaltskanzlei gründete.
Neben dieser Tätigkeit ist Herr Stern seit September 2000 als freiberuflicher Dozent für die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken im Bereich rechtsbewusstes Handeln, mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, tätig.