Wenn Sie rechtliche Unterstützung suchen, steht oft schnell die Frage im Raum: Was kostet ein Rechtsanwalt eigentlich? Diese Frage ist berechtigt – und wir legen großen Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Gebühren für Rechtsanwälte zusammensetzen, was eine Erstberatung kostet und welche Möglichkeiten es gibt, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen.

Kosten für Rechtsanwälte: Wovon hängt die Höhe ab?
Die Abrechnung anwaltlicher Leistungen (Anwaltskosten) erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG bildet die gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens. Dies kann zum Beispiel der Kaufpreis eines Vertrags, eine Forderung oder der Schadensbetrag in einem Streitfall sein.
Je nach Art der Tätigkeit unterscheidet man zwischen verschiedenen Gebührentatbeständen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung fällt typischerweise eine sogenannte Geschäftsgebühr an, die sich meist in der 1,3-fachen Höhe des gesetzlich bestimmten Gebührensatzes bewegt. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entstehen zusätzliche Gebühren für die Vertretung vor Gericht, über die wir Sie im konkreten Fall transparent und rechtzeitig informieren.
Erstberatung: Kosten im Überblick
Viele Mandantinnen und Mandanten möchten vor einer ausführlichen Beauftragung erst einmal eine rechtliche Ersteinschätzung einholen. Für eine solche Erstberatung – mit einer Dauer von bis zu einer Stunde – berechnen wir 150,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Wenn Ihr Anliegen komplexer ist und eine umfangreichere Prüfung oder Beratung erfordert, erfolgt die Gebührenberechnung nach dem Gegenstandswert, wie im RVG vorgesehen.
Selbstverständlich besteht bei Bedarf auch die Möglichkeit, im Einzelfall eine Honorarvereinbarung zu treffen. Insbesondere dann, wenn die Beratung langfristig angelegt ist oder besondere Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der anwaltlichen Tätigkeit bestehen.
Faire, nachvollziehbare Gebührenstruktur – individuell auf Ihr Anliegen zugeschnitten
Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten entstehen können, welche Abrechnungsmethode sinnvoll ist und wann welche Gebühr anfällt. In der Praxis klären wir vor Aufnahme des Mandats offen, ob eine Abrechnung nach RVG oder eine individuelle Honorarvereinbarung für Sie geeigneter ist. Dabei steht stets der faire Ausgleich zwischen Aufwand und Nutzen im Vordergrund, damit Sie die auf Sie zukommenden Anwaltskosten einschätzen können.
Besonders bei außergerichtlichen Lösungen, bei der Vertragsprüfung oder bei der laufenden rechtlichen Betreuung in Unternehmen kann eine maßgeschneiderte Vereinbarung sinnvoll sein. So erhalten Sie Planungssicherheit und vermeiden unerwartete Ausgaben.
Download
Sie möchten sich im Vorfeld noch detaillierter über die Struktur und Berechnungsgrundlagen der Anwaltskosten informieren? Dann empfehlen wir unsere kostenlose PDF Hinweis für Mandanten zur Rechtsanwaltsvergütung, den Sie herunterladen können. Dort finden Sie Beispiele, rechtliche Erläuterungen und Hinweise zum Ablauf der Abrechnung nach RVG.
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur juristisch kompetent zur Seite zu stehen, sondern auch bei der Kostenfrage für Klarheit und Vertrauen zu sorgen. Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen oder sich über die Kosten eines Rechtsanwalts informieren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie transparent, verlässlich und immer mit Blick auf die beste Lösung für Ihr Anliegen.

