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Rechtsanwalt Michael Stern

Beruflicher Werdegang

Rechtsanwalt Michael Stern ist in der anwaltlichen Beratung tätig – mit klarem Fokus auf die rechtlichen Herausforderungen, die Menschen in beruflichen wie privaten Umbruchphasen begleiten. Seine Schwerpunkte liegen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, im Familienrecht sowie im Erbrecht.

Mit Erfahrung, Sachlichkeit und einem Blick für praktikable Lösungen berät er seine Mandantinnen und Mandanten in allen Lebenslagen. Er steht auch in streitigen Verfahren mit ruhiger Hand und klarer Argumentation an Ihrer Seite.

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er von 1988 bis 1993 an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen/ Nürnberg. Nach dem ersten Staatsexamen und dem Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg schloss er seine juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen Mitte 1996 erfolgreich ab. Noch im selben Jahr machte er sich als Rechtsanwalt selbstständig. Er legte damit den Grundstein für die heutige Kanzlei – eine Partnerschaftsgesellschaft, die sich durch Kontinuität und langfristige Mandatsbeziehungen auszeichnet.

„Ich arbeite lösungsorientiert – mit klarem Blick auf das,
was rechtlich möglich und menschlich vertretbar ist.“

Rechtsanwalt Michael Stern

Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht

In seiner anwaltlichen Tätigkeit konzentriert sich Rechtsanwalt Michael Stern auf drei zentrale Rechtsgebiete, in denen er Mandantinnen und Mandanten mit lösungsorientiertem Ansatz begleitet. Hier ein kurzer Überblick

Arbeitsrecht

Mit einem klaren Blick für rechtliche Details und praktische Umsetzbarkeit berät er seit vielen Jahren Arbeitnehmer sowie Unternehmen. Im Arbeitsrecht reicht sein Tätigkeitsspektrum von der Vertragsgestaltung über die rechtliche Begleitung im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und Verhandlungen über Abfindungen oder Aufhebungsverträge. Auch im kollektiven Arbeitsrecht – etwa bei Betriebsänderungen oder Fragen zum Tarifrecht – steht er beratend zur Verfügung. Rechtsanwalt Stern bietet sowohl im Rahmen von außergerichtlichen Auseinandersetzungen wie auch erforderlichenfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren professionelle Unterstützung.

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Erbrecht

Im Erbrecht begleitet er seine Mandantinnen und Mandanten bei der Erstellung von Testamenten, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Abwicklung und Auseinandersetzung von Nachlässen. Dabei steht die rechtssichere und praktikable Gestaltung im Vordergrund. Immer mit dem Ziel, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und gerechte Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu finden.

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Familienrecht

Im Familienrecht steht Rechtsanwalt Stern Mandantinnen und Mandanten in sensiblen Lebenssituationen mit rechtlichem Rat und klarer Perspektive zur Seite. Er berät bei Trennung, Scheidung, Unterhaltsfragen, elterlicher Sorge oder Umgangsregelungen. Mit juristischer Klarheit und menschlichem Augenmaß unterstützt er Mandantinnen und Mandanten dabei, tragfähige Regelungen zu entwickeln. Er bietet Unterstützung bei außergerichtlichen Terminen und bei gerichtlichen Verfahren. Dabei legt er besonderen Wert auf transparente Kommunikation und nachhaltige Lösungen, die langfristig Bestand haben.

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Lehrtätigkeit

Von 2000 bis 2021 war Rechtsanwalt Michael Stern zudem als freiberuflicher Dozent für die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken tätig. Im Rahmen der IHK-Fortbildung vermittelte er praxisrelevantes Wissen im Bereich „rechtsbewusstes Handeln“ – insbesondere mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt.

Die Lehrtätigkeit bot ihm die Möglichkeit, juristische Inhalte verständlich und praxisnah zu vermitteln – ein Anspruch, der auch seine anwaltliche Beratung maßgeblich geprägt hat.

Arbeitsweise

Rechtsanwalt Stern ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt und vertritt seine Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Sein Arbeitsstil ist geprägt von strukturiertem Vorgehen, Verlässlichkeit und einer sachlichen Kommunikation – mit dem Ziel, Konflikte zu vermeiden oder effizient zu lösen.

In der Kanzlei ist er Ansprechpartner für Mandate, in denen persönliche Interessen, wirtschaftliche Auswirkungen und rechtliche Struktur eng miteinander verwoben sind. Vertrauen, Diskretion und eine realistische Einschätzung der Rechtslage bilden die Grundlage seiner Arbeit.

Rechtsanwalt Michael Stern. Er ist Anwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht in der Rechtsanwälte Stern Hübner Dries Würker Partnergesellschaft Nürnberg.
Rechtsanwalt Michael Stern